Seit dem Hirschmann II-Urteil, in dem das Bundesgericht eine Persönlichkeitsverletzung durch eine Medienkampagne bejahte, haben sich Literatur und untere Gerichtsinstanzen mit diesem Thema beschäftigt. Das Bundesgerichtsurteil erweist sich als kompliziert und problematisch, denn es gewährt einen doppelten Feststellungsanspruch, dessen gesetzliche Grundlage fraglich ist, und es hat den Boden dafür bereitet, die Verbreitung wahrer Tatsachen durch die Medien einzuschränken. Ferner verleitet es die unteren Instanzen dazu, eine Medienkampagne in Fällen anzunehmen, in denen die bundesgerichtlichen Kriterien nicht erfüllt sind. Im Hirschmann-Fall ging es um einen präzedenzlosen Medienhype. Eine persönlichkeitsverletzende Medienkampagne sollte deshalb nur in Ausnahmefällen bejaht werden.