scholarly journals Internes Kopieren: Warum zahlen – und wieviel?

medialex ◽  
2021 ◽  
Author(s):  
Philip Kübler

Urheber und Urheberinnen haben das geistige Eigentum an Ihren Werken. Werden Nutzungen von den Rechteinhabern nicht erlaubt, so sind sie verboten. Von dieser Regel macht das Urheberrechtsgesetz (URG) ein paar Ausnahmen. Eine solche betrifft das Kopieren, analog und digital. Kopiert man in einer Organisation, zum Beispiel beruflich, so muss die Organisation eine pauschale Vergütung zahlen. Aus praktischen Gründen hängt diese Vergütung nicht von konkreten Vervielfältigungen ab, sondern von der statistischen Menge an Kopien. Alle Autorinnen, Verlage und sonstigen Rechteinhaber im In- und Ausland müssen sich dieses Kopieren gefallen lassen. Sie werden aber via ProLitteris und andere Verwertungsgesellschaften entschädigt. Basis sind die genehmigten und beaufsichtigten Gemeinsamen Tarife 8 und 9. Die Gerichte haben diese Regeln in den letzten Jahren mehrfach bestätigt. Nun sollen die Tarife für die Zeit ab 2023 noch einfacher und klarer werden. Weiterhin soll es auf die Anzahl Mitarbeitende ankommen, aber andere, kompliziertere Berechnungen werden infrage gestellt. Die Preise für Nutzungen in Organisationen in der Schweiz und in Liechtenstein sollen möglichst einheitlich und transparent geregelt werden.

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