scholarly journals Das Gebot der öffentlichen Urteilsverkündung gilt auch für rechtskräftig erledigte Verfahren

medialex ◽  
2021 ◽  
Author(s):  
Andreas Meili

Der Entscheid des Bundesgerichts vom 27. Juli 2021 liegt auf der Linie seiner früheren Entscheide zum Thema Justizöffentlichkeit. Nachdem Lausanne bereits im Urteil 1C_123/2016 klargestellt hatte, dass das Gebot der öffentlichen Urteilsverkündung für noch nicht rechtskräftige und aufgehobene Urteile gilt, wurde dies nun auch für Urteile von rechtskräftig erledigten Verfahren geklärt. Der Schluss, solche Urteile könnten nur bei Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses eingesehen werden, sei unzulässig. Die Motive, mit denen jemand sein Gesuch um Einsicht in ein Urteil begründe, spielten höchstens eine Rolle, wenn relevante öffentliche oder private Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen könnten und eine Abwägung zwischen sich entgegenstehenden (Grund-) Rechtspositionen erforderlich wäre.

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