Urteile zu Beweis- und anderen Verfahrensfragen standen im Vordergrund
2020 ist das revidierte schweizerische Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten, das gegenüber dem bisherigen Gesetz zu einigen Neuerungen geführt hat. In verschiedenen Streitigkeiten zum Tarifverfahren ging es meist um Fragen rund um die korrekte Berechnung der Entschädigung. In weiteren Urteilen standen vor allem Verfahrensfragen im Vordergrund wie insbesondere die Frage, «wer was zu beweisen hat», z.B. bei der Schadenberechnung nach einer Urheberrechtsverletzung (siehe I. Ziff. 2), oder es ging um die Bedeutung bestimmter Formulierungen in Erlassen.