geschichte der psychiatrie
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2021 ◽  
Author(s):  
Holger Steinberg ◽  
Maria Strauß

ZusammenfassungEs verstetigt sich die Ansicht, dass die adulte Form der Aufmerksamkeitsdefizit‑/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) kein Konstrukt der modernen Psychiatrie ist. Die Geschichte der Psychiatrie kann hier einen aufklärenden Beitrag leisten. Diesem Anspruch und konkret Literaturverweisen Emil Kraepelins (1856–1926) folgend, wird hier jeweils eine Studie von Gustav Specht (1860–1940) und dem späteren NS-Psychiater Hermann Paul Nitsche (1876–1948) aus den Jahren 1905 bzw. 1910 zum Themenfeld chronische Manie inhaltlich analysiert. Wir gelangen zu dem Schluss, dass beide Autoren in mehreren Kasuistiken Kranke schildern und in ihre klinischen Erörterungen Aspekte einfließen lassen, die die heute so definierten Kernsymptome der adulten ADHS berühren oder in denen sich aktuell diskutierte Forschungsfragen wiederfinden. Beide Autoren drücken ihre Unzufriedenheit mit der klassifikatorischen Situation dieser Kranken in ihrer Zeit aus. Specht postuliert die „chronische Manie“, unter der er die adulten ADHS-Patienten einfasst, sogar als eine „völlig selbständige Geisteskrankheit“, die von den Psychiatern aber kaum als vollwertige Krankheitsform anerkannt, sondern eher als Verlegenheitsdiagnose verwendet werde. Nitsche sieht die von ihm sog. „chronisch-manischen Zustände“ zwar als „klinische Eigenart“, rechnet sie aber der großen Gruppe des „manisch-depressiven Irreseins“ zu. In Zukunft erst werde diese feiner aufzuteilen sein.


2021 ◽  
Author(s):  
Hanfried Helmchen

ZusammenfassungDie Geschichte der Psychiatrie zeigt, dass ein Selbstbestimmungsrecht des psychisch Kranken im 19. Jahrhundert weitgehend unbekannt war, erst spät in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts mit dem rechtlichen Konzept der Einwilligung nach Aufklärung, dem „informed consent“, in der Medizin bekannt wurde und seit Beginn des 21. Jahrhunderts in der medizinischen Praxis zunehmend wahrgenommen und respektiert wird; diese Wahrnehmungsänderung trägt zu einem Wandel von einer paternalistischen zu einer partizipativen ärztlichen Einstellung bei. Im Kontext einer emanzipatorischen Entwicklung der Gesellschaft nimmt mit den wachsenden Möglichkeiten wirksamer Therapien, die selten ohne Risiken sind, die Notwendigkeit zu, den Patienten über den intendierten Nutzen und potenzielle Risiken der empfohlenen Intervention zu informieren und ihm damit die Voraussetzung zu schaffen, sein Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen. Zudem wachsen mit dem Übergang von einer sehr erfolgreichen Akutmedizin mit allerdings oft nur kurzem Arzt-Patienten-Kontakt zur Langzeitmedizin chronischer Erkrankungen die Möglichkeiten, den Patienten, insbesondere den psychisch Kranken, seine individuellen Eigenheiten, seine Einschränkungen und Fähigkeiten besser wahrzunehmen, ihn als Individuum, als Menschen in seiner jeweiligen Eigenart zu erleben und sein Selbstbestimmungsrecht zu respektieren, indem wir ihm dabei helfen, Nutzen und Risiken einer empfohlenen Intervention zu verstehen und selbstbestimmt abzuwägen.


2021 ◽  
Author(s):  
Silas Gusset ◽  
Loretta Seglias ◽  
Martin Lengwiler

Diese Studie bietet den ersten umfassenden und kritischen Überblick über die Bündner Psychiatriegeschichte von den Anfängen im 19. Jahrhundert bis heute. Was hat sich über die Zeit verändert, wo gibt es Kontinuitäten? Welche Rolle spielten fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen? Wie sind Medikamententests an Patientinnen und Patienten vor Einführung der heutigen Prüfverfahren einzuschätzen? Die Untersuchung schliesst an aktuelle Debatten der jüngsten Psychiatriegeschichte an und stellt diese ausführlich dar, da gerade die Zeit von den 1960er Jahren bis in die Gegenwart noch kaum untersucht wurde. Zu Wort kommen unterschiedliche Perspektiven, auch die des Pflegepersonals sowie der Patientinnen und Patienten. Ausgewählte Nahaufnahmen auf Personen und Anstaltsökonomie eröffnen einen vertieften Einblick ins Innenleben psychiatrischer Anstalten und Kliniken.


2019 ◽  
Vol 54 (4) ◽  
pp. 347 ◽  
Author(s):  
Burkhart Brückner ◽  
Thomas Röske ◽  
Maike Rotzoll ◽  
Thomas Müller

2017 ◽  
Vol 14 (03) ◽  
pp. 133-135
Author(s):  
H. Steinberg

ZusammenfassungDer Leipziger Psychiater Johann Christian August Heinroth definierte den Inhalt des Begriffes Depression neu zur rein symptomatischen Beschreibung einer allgemein traurigen, niedergedrückten Stimmung und damit als recht klar umrissenes psychopathologisches Phänomen. Dieser so vor allem in seinem Lehrbuch von 1818 eingeführte Terminus blieb im Fortgang der Geschichte der Psychiatrie mit dieser Bedeutung erhalten. Davon zu unterscheiden nutzte er zur Bezeichnung der depressiven Erkrankung des Gemüts, das er entsprechend der Vermögenspsychologie neben dem Geist und dem Willen als eine der Grundkräfte der Seele auffasste, innerhalb seiner eigenen, in der Reflexion entstandenen kategorialen Krankheitsklassifikation indes den vorhandenen Begriff der Melancholie.


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