kassenärztliche vereinigung
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2019 ◽  
Vol 144 (08) ◽  
pp. e51-e57
Author(s):  
Konstantinos Triantafyllias ◽  
Marina Clasen ◽  
Lorenzo Cavagna ◽  
Michele de Blasi ◽  
Anna Klonowski ◽  
...  

Zusammenfassung Einleitung Ziel dieser Datenerhebung war die Untersuchung der klinischen, demografischen und Komorbidität-assoziierten Daten der Gicht sowie der klinischen Praxis der hausärztlichen Gichtversorgung in Rheinland-Pfalz (RL-P). Methoden Gicht-spezifische Fragebögen wurden über die kassenärztliche Vereinigung an alle Hausarztpraxen in RL-P versendet. Die Fragebögen setzten sich aus Items zur Erfassung von Epidemiologie, Medikation und Komorbiditäten zusammen. Darüber hinaus wurden Fragen zur klinischen Manifestation der Gicht mit einem besonderen Fokus auf therapierefraktäre Fälle eingebunden. Schließlich wurden die Hausärzte angehalten, den aktuellen Versorgungsstatus anhand einer Ratingskala zu bewerten. Ergebnisse Daten von 4016 Gichtpatienten (Durchschnittsalter zur Zeit der Diagnose: 62,8 Jahre, IQR 55 – 67,8) wurden anonym erhoben. Der überwiegende Anteil der Patienten war männlich (75 %) mit Podagra als häufigste Manifestationsform der Gicht (85 %). Chronisch tophöse Verläufe wurden in 15 % (Median 10 %, IQR 2 – 20) der Fälle angegeben und eine axiale Beteiligung in 2,7 % (Median 0 %, IQR 0 – 2). Durchschnittlich 11,3 % der Fälle (median 10 %, IQR 2,3 – 20) wurden als schwer behandelbar („hard-to-treat gout“) definiert. Trotz alledem wurden Biologika nicht namentlich als verwendete Behandlungsform erwähnt. 32 % der Patienten erhielten die Gichtdiagnose von ihrem Hausarzt, während 68 % weitere Ärzte aufsuchen mussten. Eine definitive Diagnose konnte nach durchschnittlich 3,1 Monaten (Median 0,3, IQR 0,1 – 1) gestellt werden. Diskussion Zusammenfassend gibt es im Zeitalter der Biologika einen Bedarf zur Optimierung der Gichtversorgung. Wichtige Ziele sind die Verkürzung der Diagnosezeit und die Prävention chronischer Verläufe. Die Schaffung eines gesteigerten Bewusstseins für die Erkrankung Gicht und ihre Komorbiditäten, ein standardisierter Behandlungsplan und Patiententraining könnten wichtige Schritte in diese Richtung sein.


Pneumologie ◽  
2019 ◽  
Author(s):  
S. Herkenrath ◽  
N. Mülleneisen ◽  
M. Treml ◽  
I. Kietzmann ◽  
L. Hagmeyer ◽  
...  

Zusammenfassung Hintergrund Die Evaluation von Behandlungsschwerpunkten in der stationären und ambulanten pneumologischen Patientenversorgung ist von besonderem gesundheitspolitischem Interesse, da sie Auswirkungen auf Arzt, Patient und die Forschung hat. Diese Arbeit beschreibt Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Behandlungsschwerpunkte heutiger ambulanter und stationärer pneumologischer Patientenversorgung und diskutiert deren Auswirkungen auf Patient, Arzt und Forschung. Methodik Der Vergleich zwischen ambulantem und stationärem Sektor erfolgt in der hier vorliegenden Studie auf Basis der Häufigkeiten verschlüsselter ICD-Codes einer pneumologischen Fachklinik (5211 Fälle des Jahres 2016) sowie der seitens der kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlichten häufigsten ICD-10-Codes pneumologischer Arztpraxen im dritten Quartal 2016 (142431 Fälle). Ergebnisse Viele pneumologische Krankheitsbilder werden in relativ ähnlichen Anteilen sowohl in der Praxis als auch im Krankenhaus behandelt. Bei anderen Krankheitsbildern zeigen sich erhebliche Unterschiede in der relativen Häufigkeit in Praxis und Klinik. So werden allergische Erkrankungen wie die allergische Rhinopathie und das Asthma bronchiale v. a. ambulant behandelt, während die respiratorische Insuffizienz und das Lungenkarzinom vorwiegend eine Domäne der stationären pneumologischen Medizin sind. Schlussfolgerung Die Behandlungsschwerpunkte in der ambulanten und stationären pneumologischen Versorgung unterscheiden sich ungeachtet vieler Gemeinsamkeiten dennoch zum Teil erheblich. Dies hat Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung, die Durchführung klinischer Studien, aber auch und v. a. auf die Patientenversorgung. Zur Erhaltung eines hohen medizinischen Versorgungsniveaus in allen Bereichen der Pneumologie scheint daher ein enger inhaltlicher Austausch zwischen ambulantem und stationärem Sektor unverzichtbar. Von einer sektorenübergreifenden Verfügbarkeit medizinischer Expertise profitieren am Ende alle: Ärzte, Patienten und Wissenschaft.


2019 ◽  
Vol 81 (12) ◽  
pp. 1037-1047
Author(s):  
Marcus Gumpert ◽  
Jens-Peter Reese

Zusammenfassung Einleitung Seit 1. Januar 2004 sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren nach § 135a Absatz 2 Nr. 2 des Fünften Sozialgesetzbuches verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen und weiterzuentwickeln. Die Ärzte stehen vor der Frage, welches Qualitätsmanagementsystem für die eigene Praxis geeignet ist. Methodik Insgesamt wurden 24 Arztpraxen per Zufallsstichprobe ausgewählt. Die Stichprobe wurde im Bundesland Sachsen erhoben, weil die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen die notwendigen Informationen bereitstellt. Zuerst erfolgte die Bestimmung von 2 Primäreinheiten aus der Grundgesamtheit. Im Folgeschritt wurde für jede Primäreinheit eine Stichprobe über 3 Qualitätsmanagementsysteme gezogen. Die einzelnen Fragen wurden unabhängig von einem Qualitätsmanagementsystem entwickelt. Die Basis bildeten die Vorgaben der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, welche die konkreten Inhalte der Qualitätskategorien beschreibt. Insgesamt liegen in den 3 Befragungsgruppen 26 Qualitätskategorien mit verschiedenen Fragen vor. Zur Analyse der Daten wird in den einzelnen Fragenkomplexen das arithmetische Mittel gebildet. Anschließend wird mittels einer Varianzanalyse getestet, ob sich die Qualitätsmanagementsysteme im Mittel statistisch signifikant unterscheiden. Unter Beachtung der Kosten der einzelnen Qualitätsmanagementsysteme und deren Einführung wird die Effektstärke nach η2 und Cohenʼs d analysiert. Abschließend erfolgt eine Kosten-Nutzen-Analyse, indem durch ein Literaturstudium die direkten/ indirekten Kosten der verschiedenen Systeme recherchiert wurden. Ergebnisse Beim „Qualität und Entwicklung in Praxen (QEP)“ liegen anhand von Musterdokumenten und Prozessunterstützungen die höchste Bewertung vor. Aufgrund einer spezifischen Hausarztausrichtung folgt mit guten Bewertungen „Qualität in sächsischen Arztpraxen (QisA)“. Die einzelnen Qualitätskategorien wie ‚Leistungsspektrum‘ oder ‚Erkrankungsspezifische Maßnahmen‘ weisen signifikante Unterschiede sowie nachhaltige Effektstärken zwischen den Systemen auf und führen zur sehr guten Bewertung beim QEP. Schlussfolgerung Die Bewertungen der Qualitätsmanagementsysteme weisen signifikante Unterschiede auf. Weiterhin wird eine sehr hohe Effektstärke dargelegt. Die konkreten Unterschiede zwischen den Qualitätsmanagementsystemen sind durch Unterschiede in der Unterstützung von Prozessbeschreibungen sowie Musterdokumenten zu erklären.


2019 ◽  
Vol 20 (01) ◽  
pp. 39-44 ◽  
Author(s):  
Clara Vogel ◽  
Johannes Jäger ◽  
Désirée Gisch

Zusammenfassung Hintergrund In den Jahren 2015 bis 2017 führte die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KVS) das Modellprojekt „Allgemeine Ambulante PalliativVersorgung (AAPV)“ im Landkreis St. Wendel durch. Die begleitende Evaluation sollte förderliche und hinderliche Faktoren der neuen Versorgungsstruktur anhand der Befragung von teilnehmenden Pflegefachkräften, Hausärzten und Mitarbeitern der ambulanten Hospizhilfe aufdecken. Wie schätzen die Professionellen das Projekt aus ihrer Sicht ein? Methodik Im Juni 2016 wurden zwei Gruppendiskussionen mit insgesamt 19 Teilnehmenden parallel durchgeführt und mittels der dokumentarischen Methode analysiert. Ergebnisse Das AAPV-Modellprojekt führte zu einer vernetzten interprofessionellen Zusammenarbeit in der Primärversorgung. Hausärzte, Pflegefachkräfte ambulanter Pflegedienste und Mitarbeiter der ambulanten Hospizhilfe arbeiteten gemeinsam an einem Ziel: Sterben in der Häuslichkeit zu ermöglichen. Hindernisse in der Umsetzung von AAPV sahen die Diskutanten in der Bürokratie und der unzureichend empfundenen Finanzierung. Die AAPV-Implementierung wurde durch Teilnehmende als zeit- und arbeitsaufwendig wahrgenommen. Dennoch erwarten Hausärzte prospektiv eine Entlastung in ihrer Arbeit. Schlussfolgerung Die Laufzeit des saarländischen Modellprojekts ist beendet. Momentan gelingt die Weiterführung der AAPV durch einen hausärztlichen Obmann, unterstützt durch die KVS. Nur wenn sich alle beteiligten Akteure interprofessionell verzahnen und AAPV in ihrem Leitbild verankern, können Patienten, Angehörige und Professionelle von der neuartigen Versorgungsstruktur profitieren.


2017 ◽  
Vol 46 (08) ◽  
pp. 360-361

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat den Versuch unternommen, ermächtigte Krankenhausärzte zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) zu verpflichten. Nach einem erstinstanzlichen Sieg der KVH erklärte das Hessische Landessozialgericht (LSG) die zugrundeliegende Regelung der Bereitschaftsdienstordnung (BDO) für rechtswidrig. Doch noch ist nicht alles „in trockenen Tüchern“.


2017 ◽  
Vol 81 (04) ◽  
pp. 299-308
Author(s):  
Meike Lauchart ◽  
Philipp Ascher ◽  
Karin Kesel ◽  
Sabine Weber ◽  
Beatrice Grabein ◽  
...  

Zusammenfassung Ziel Untersuchung der Ist-Situation der Vereinbarkeit von Familie und Arztberuf im Großraum München. Methodik Befragung einer repräsentativen Stichprobe von 1 800 Ärztinnen und Ärzten mittels eines Fragebogens. Ergebnisse Männer sind unzufriedener mit der Vereinbarkeit als Frauen (7% sehr zufrieden vs. 21%). Ärztinnen und Ärzte, die im Krankenhaus (KH) arbeiten sind signifikant weniger zufrieden als jene mit einem Arbeitsplatz außerhalb (p<.001, chi-Quadrat=122,75). Frauen stellen aufgrund der Kinder häufiger ihre Karriere zurück, sehen ihr berufliches Fortkommen beeinträchtigt, verzichten häufiger auf eine Niederlassung oder geben ihren Arbeitsplatz im KH auf. Die Befragten wünschen sich eine flexible Kinderbetreuung und einen Betreuungsdienst, falls die etablierte Betreuung ausfällt. Dies ist für die meisten nicht gegeben. Die Krankenhausärzte (w/m) wünschen sich planbare Arbeitszeiten, sowie Mitbestimmung bei deren Festlegung. Für den Großteil der Befragten ist dies keine Realität. 80% geben an, die Mitsprache bei der Festlegung der Arbeitszeit sei ihnen sehr wichtig, dies ist aber nur bei 17% tatsächlich gut möglich. 86% der Krankenhausärzte (w/m) ist Teilzeitarbeit wichtig, über 30% können dies an ihrem Arbeitsplatz nicht umsetzen. Bei den Niedergelassenen ist der Wunsch nach beschleunigten Verfahren durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) bei der Beantragung von Vertretern am stärksten ausgeprägt. Am zweitwichtigsten ist die Möglichkeit, Notdienste abgeben zu können. Dies kann knapp ein Drittel auch realisieren. 36% der Befragten sind der Ansicht, dass die Vereinbarkeit von Familie und Arztberuf am besten außerhalb der Patientenversorgung gegeben sei, unter den Assistenzärzten in Weiterbildung (WB) sind es 42%. Nur 6% aller Befragten sehen die beste Vereinbarkeit im KH. Die Niedergelassenen halten ihre selbständige ärztliche Tätigkeit zu einem erheblichen Anteil (34%) für am besten vereinbar. Viele Fachärzte (w/m) (19%) und viele Assistenzärzte (w/m) in WB (24%) halten eine Anstellung in der Praxis für am besten geeignet. Dabei sehen Frauen häufiger als Männer (27 vs. 13,%) die Anstellung in der Praxis als beste Möglichkeit. Schlussfolgerung In München besteht ein hoher, bislang nicht gedeckter Bedarf an flexibler Kinderbetreuung. Es besteht der Wunsch nach mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitszeiten und der Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Im niedergelassenen Bereich besteht der Wunsch, Vertretungsmöglichkeiten flexibler und weniger bürokratisch zu gestalten. Unter den aktuellen Bedingungen sehen sich besonders Ärztinnen am beruflichen Fortkommen gehindert. Der Arbeitsplatz Krankenhaus wird als extrem ungünstig für die Vereinbarkeit wahrgenommen. Die selbständige Tätigkeit (Praxis) wird in der Arbeitsrealität positiver bewertet als dies ihr Ruf ist.


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