medizinische begutachtung
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2020 ◽  
Vol 77 (3) ◽  
pp. 111-115
Author(s):  
Niklaus Egloff ◽  
Darius Müller ◽  
Larissa Blättler ◽  
Beat Steiger

Zusammenfassung. Versicherungsmedizinische Fragen hinsichtlich der Konsequenz von schweren aversiven Kindheitsbelastungen ergeben sich vorab in der psychiatrischen und in der psychosomatischen Begutachtung. In der psychiatrischen Begutachtung steht die versicherungsmedizinische Gewichtung von Störungen des Denkens, Fühlens und Verhaltens im Vordergrund. In der psychosomatischen Begutachtung dominiert die Einschätzung der Leistungseinschränkung hinsichtlich funktioneller Körpersymptome. Der grösste Teil der Begutachtungen im psychosomatischen Fachbereich betrifft dabei Menschen mit chronischen Schmerzerkrankungen. Schmerzerkrankungen können sich schleichend über die Jahre hinweg entwickeln oder auch durch Unfälle getriggert werden. Zur Begutachtung chronischer Schmerzzustände wurden von den entsprechenden Fachorganen der Schweiz Begutachtungsleitlinien entwickelt. Diese liegen seit 2019 sowohl in deutscher als auch französischer Sprache vor (www.sappm.ch). Folgende Überblicksarbeit fokussiert die Begutachtung von chronischen Schmerzerkrankungen und basiert auf den genannten Schweizerischen Leitlinien. Diese anspruchsvolle gutachterliche Thematik spiegelt sich in anderen europäischen Ländern in ähnlicher Form wider.


2019 ◽  
Vol 14 (03) ◽  
pp. 323-336
Author(s):  
Ruprecht Beickert

2018 ◽  
Vol 29 (6) ◽  
pp. 21-25
Author(s):  
Georg Gahn ◽  
Peter Gaidzik ◽  
Frank Bergmann ◽  
Iris Hauth ◽  
Volker Tronnier ◽  
...  

2018 ◽  
Vol 89 (5) ◽  
pp. 565-569
Author(s):  
G. Gahn ◽  
P. Gaidzik ◽  
F. Bergmann ◽  
I. Hauth ◽  
V. Tronnier ◽  
...  

2017 ◽  
Vol 36 (05) ◽  
pp. 375-380
Author(s):  
S. Middeldorf

ZusammenfassungEine Begutachtung unter besonderer Berücksichtigung von Schmerz kann nicht schematisch erfolgen. Sie muss stets auf den Einzelfall ausgerichtet sein und die gesamte biografische Anamnese mit einbeziehen, z. B. die Therapiemaßnahmen und deren Ergebnis, Auswirkungen auf Alltagsaktivitäten sind so genau wie möglich zu ermitteln. Weiterhin ist eine Beurteilung des Schweregrades zur Störung ebenso durchzuführen, wie eine Abgrenzung gegenüber Aggravation und Simulation. Nachvollziehbar und unter Berücksichtigung geeigneter Instrumente ist die Überprüfung der Konsistenz vorzunehmen, die Diagnosen sind unter Berücksichtigung geltender ICD-Kriterien und Kodierungshilfen zu ermitteln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Erkrankungen der Stützund Bewegungsorgane sehr häufig mit psychischen Komorbiditäten einhergehen, diese gilt es zu erfassen. Darüber hinaus sind Erkrankungen der seelischen Gesundheit, die mit Schmerzen einhergehen, ebenfalls von höchster Relevanz für das Fachgebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie und deren Begutachtung, hier sind es vor allen Dingen die somatoformen Störungen und die chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren, die differenzialdiagnostisch abzugrenzen sind.


2015 ◽  
Vol 94 (09) ◽  
pp. 613-614 ◽  
Author(s):  
E. Meister ◽  
L. Walther ◽  
E. Lundershausen ◽  
T. Brusis

Praxis ◽  
2011 ◽  
Vol 100 (18) ◽  
pp. 1119-1123
Author(s):  
Erlinger

Im Zusammenhang mit manuell durchgeführten und bleibenden Veränderungen an sich selbst, sog. Body Modifications, prüfte die Vormundschaftsbehörde Zürich gemeinsam mit dem Stadtärztlichen Dienst auf Antrag eines Verwandten der Explorandin, ob vormundschaftliche Massnahmen zu errichten seien, um die Explorandin vor weiteren Veränderungen an ihrem Körper schützen zu können. Die juristische und medizinische Begutachtung ergab, dass die Explorandin als urteilsfähig bezüglich der an ihrem Körper vorgenommenen Veränderungen zu gelten hat und keine weiteren Massnahmen notwendig sind.


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