natürliche selektion
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2020 ◽  
Vol 133 (2) ◽  
pp. 574-606 ◽  
Author(s):  
Shao‐Ping Zheng ◽  
Li‐Bo Huang ◽  
Zhanhu Sun ◽  
Mihail Barboiu

Evolution 1 ◽  
2017 ◽  
pp. 33-35
Author(s):  
Andreas Held ◽  
Manuela Held

2011 ◽  
pp. 89-105
Author(s):  
Christian de Duve

2005 ◽  
Vol 33 (06) ◽  
pp. 431-439
Author(s):  
R. Korbel ◽  
M. Lierz ◽  
N. Kummerfeld

ZusammenfassungDer Tierschutz erfordert eine tierärztliche Untersuchung, Behandlung und nachfolgende Pflege von verletzt und hilflos aufgefundenen Wildvögeln. Als angestrebtes Ziel der tiermedizinischen Versorgung sollte die spätere Eingliederung in die Wildvogelpopulation feststehen. Dazu müssen die aufgefundenen Vögel wieder wildbahnfähig werden. Die Prognosestellung „Wildbahnfähigkeit” kann mit einem geringen Spielraum zwischen dem höchsten Niveau bei „besonders spezialisierten” Vögeln wie Mauerseglern oder Sperbern und den anpassungsfähigeren Opportunisten wie Rabenvögeln oder Tauben unterscheiden. Die Prognostik bei Jungvögeln sollte neben biologischen auch ökologische Aspekte wie die „natürliche Selektion” berücksichtigen. Nur wenige Arten wie beispielsweise große Wasservögel, Stelzvögel oder Rallen könnten auch bei absehbarer Flugunfähigkeit als Dauerpfleglinge in anerkannten und kontrollierten Stationen untergebracht werden, wenn die Haltung wenigstens den Anforderungen der speziellen Wesensart des Vogels entspricht. Kleinere Singvögel oder Eulen für die Dauerpflege in Biotopvolieren dürfen im Allgemeinen nur wenig flugbehindert sein und müssen selbstständig Futter aufnehmen können. Lässt sich aufgrund der klinischen Befunde die angestrebte Prognose „Wildbahnfähigkeit” nicht stellen und eine kontrollierte Haltung nicht organisieren oder verantworten, so ist vom zuständigen Tierarzt konsequent die Euthanasie durchzuführen.


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