medizinische indikation
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Die Hebamme ◽  
2021 ◽  
Vol 34 (06) ◽  
pp. 10-11

Ziel der StudieAnlass für diese bevölkerungsbasierte australische Datenauswertung sind Ergebnisse von randomisiert kontrollierten Studien, nach denen eine Geburtseinleitung für Mutter und Kind gefahrlos auch bei fehlender medizinischer Indikation sei. Das internationale Team aus Autorinnen und Autoren verschiedener Forschungsgruppen rund um Mutter und Kind hat sich zum Ziel gesetzt, die Folgen einer solchen Intervention zu erkunden. Wenn eine Geburtseinleitung ohne medizinische Indikation erfolgt, sollten Vorteile und keine Schäden für Mutter und Kind entstehen. Auf Grundlage von australischen Routinedaten vergleicht diese Studie die Gesundheit von Frauen und ihren Kindern nach erfolgter Geburtseinleitung (ohne medizinische Indikation) mit jenen nach spontanem Geburtsbeginn.


2021 ◽  
Vol 44 (03) ◽  
pp. 268-271
Author(s):  
Juliane Netzer-Nawrocki

ZusammenfassungAnknüpfungspunkt für die Frage, ob eine ärztliche Leistung „medizinisch indiziert“ war, ist meist ein Streit über die Übernahme der Kosten der Behandlung. Die Krankenversicherung des Patienten – privat oder gesetzlich – stellt in Frage, dass eine durchgeführte oder geplante ärztliche Maßnahme überhaupt erforderlich ist. Dies kann sowohl anerkannte schulmedizinische Leistungen betreffen als auch die Durchführung von Außenseiter- und Neulandmethoden, denen die wissenschaftliche Anerkennung (noch) fehlt. Aber auch bei arzthaftungsrechtlichen Auseinandersetzungen kommt der medizinischen Indikation aufgrund des medizinischen Fortschritts eine wachsende Bedeutung zu. Der folgende Beitrag legt einen Schwerpunkt auf die medizinische Indikation bei Außenseiter- und Neulandmethoden und stellt die hierzu relevante Rechtsprechung dar.


2020 ◽  
Author(s):  
P. Elsner ◽  
J. Meyer

ZusammenfassungBei einer 34-jährigen Patientin wurde von einem Hautarzt eine klinisch als Compound-Naevus diagnostizierte Hautveränderung im Gesichtsbereich auf Wunsch der Patientin aus kosmetischen Gründen mittels Elektrokoagulation operativ entfernt. Im Nachgang kam es zur Entwicklung einer Narbe und Pigmentierung im Exzisionsbereich, sodass durch einen zweiten Hautarzt eine Nachexzision erfolgte, die ein Naevus-Rezidiv ergab.Die Schlichtungsstelle stellte fest, dass die aus kosmetischer Indikation erfolgte elektrochirurgische Therapie des Naevus im Gesicht aufgrund der problembehafteten Tiefensteuerung der Epidermiszerstörung mit zum Teil unvollständiger Gewebedestruktion und somit dem Risiko eines Rezidivnaevus nicht dem Facharztstandard entsprach und damit als fehlerhaftes ärztliches Handeln zu beurteilen sei. Die nach Rezidivoperation verbliebene Narbenbildung sei jedoch nicht als Folge der Elektrokoagulationstherapie zu bewerten.Melanozytäre Compound-Naevi ohne klinische oder auflichtmikroskopische Zeichen der Malignität oder der Dysplasie sind keine medizinische Indikation für eine Behandlung. Falls sie für Patienten kosmetisch störend sind, können sie entfernt werden, wobei die Exzision mit dermatohistologischer Untersuchung des Präparates die Methode der Wahl ist. Gewebsdestruierende Methoden könnten allenfalls dann vertretbar sein, wenn die Patienten über das verbleibende Risiko einer mangelnden Beurteilbarkeit der kompletten Entfernung der Läsion aufgeklärt und dieses in Kauf zu nehmen bereit sind. Der vorliegende Fall zeigt die Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung und ihrer besonderen Dokumentation bei kosmetischen dermatologischen Prozeduren.


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