Ist der Internationale Strafgerichtshof für Palästina zuständig?
Am 5. Februar 2021 hat die Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs entschieden, dass Palästina Mitgliedstaat des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs sei und der Gerichtshof seine Gerichtsbarkeit entsprechend auch über die seit 1967 von Israel besetzten Gebiete ausüben dürfe. Dieser Beitrag beleuchtet die Vorgeschichte der Entscheidung, vollzieht die Argumentation der Kammer nach und versucht eine erste Einordnung. Eingegangen wird dabei auch auf die Position der Bundesrepublik Deutschland, die sich als amicus curiae in das Verfahren eingebracht hatte.
2001 ◽
Vol 12
(4)
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pp. 247-255
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pp. 221-230
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pp. 166-170
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pp. 71-80
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pp. 109-113
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