DIN 1988-200:2012-05, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen_- Teil_200: Installation Typ_A (geschlossenes System)_- Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW

2012 ◽  
Keyword(s):  
1959 ◽  
Vol 14 (12) ◽  
pp. 1056-1069
Author(s):  
H. J. Kaeppeler

Ausgehend von der Liouville-Gleichung werden mit Hilfe der Methoden der mathematischen Statistik die makroskopischen Gleichungen für ein vollionisiertes Plasma abgeleitet. Eine allgemeine Hamilton-Funktion für vollionisierte Plasmen, welche auch Strahlungsemission und Wechselwirkung zwischen Strahlung und Materie berücksichtigt, wird aufgestellt und dient zur Ableitung der Maxwellschen Gleichungen für Plasma-Mikrofelder und allgemeiner hydromagnetischer Gleichungen. Durch die Auffassung der Lösung der Wahrscheinlichkeitsdichte in der LiouviLLE-Gleichung als Momentenproblem ergibt sich ferner ein System von Integro-Differentialgleichungen zur Darstellung der eingeführten Partialmomente, die sich gleichzeitig als die Transportgrößen deuten lassen, die in den makroskopischen Gleichungen auftreten. Die Momentengleichungen werden ebenfalls aus der Boltzmann-Gleichung hergeleitet. Die beiden Beschreibungen gehen ineinander über und man erhält gleichzeitig ein lösbares System von partiellen Differentialgleichungen, wenn man von vornherein über die inneren Felder im Plasma mittelt und nur deren kumulative Wirkung berücksichtigt. Dies erscheint erlaubt für den Fall, daß die mittlere freie Weglänge groß gegen den DEBYE-Radius ist. Es wird diskutiert, warum die so erhaltenen Gleichungen nicht geeignet sind, eine zufriedenstellende Beschreibung mikroskopischer Erscheinungen im Plasma zu geben, jedoch ein in sich geschlossenes System für die Änderung makroskopischer Observablen darstellen, die ferner geeignet sind, Relaxationserscheinungen von Transportgrößen zu erfassen.


Author(s):  
Georges Ammann
Keyword(s):  

Der weitaus grösste Teil dieses Bandes beschäftigt sich mit den wissenschaftlichen «Grundlagen einer Medienpädagogik». Im Hinblick auf Lehrer, die sich veranlasst fühlen, neben andern aktuellen, ausserschulischen Anstössen auch diejenigen der Massenmedien als Unterrichtsgegenstand in ihre pädagogische Tätigkeit einzubeziehen, mag es gerechtfertigt sein, in einem gesonderten Kapitel in Umrissen darzulegen, wie diese wissenschaftlichen Grundlagen in die Schulpraxis umgesetzt werden können. Die folgende Darstellung versucht anhand der bis heute vorliegenden Vorschläge darzustellen, wie Medienpädagogik konkret im Unterricht betrieben werden kann. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass das Projekt «Medienpädagogik des Kantons Zürich» (MP/ZH) keinesfalls als ein geschlossenes System betrachtet werden darf. Nicht nur die Medienangebote selbst verändern sich laufend; auch die wissenschaftlichen Grundlagen bedürfen einer steten Überprüfung und Ergänzung durch neu erbrachte Forschungsergebnisse. Insofern bleibt also auch das Kapitel über die Anwendung der Medienpädagogik in der Schule fortzuschreiben.


1990 ◽  
Vol 16 (6) ◽  
pp. 299-301
Author(s):  
M. Fuchs ◽  
H. Hertz
Keyword(s):  

1985 ◽  
Vol 6 (1) ◽  
pp. 1-18 ◽  
Author(s):  
Niklas Luhmann
Keyword(s):  

ZusammenfassungDer Beitrag diskutiert den von Gunther Teubner und Helmut Willke vorgeschlagenen Begriff des „reflexiven Rechts“. Der allgemeine Kontext einer Theorie selbstreferentieller autopoietischer Systeme bietet gute Aussichten für weitere Forschung. Der Begriff der Autonomie muß dann aber konsequent auf autopoietische Geschlossenheit des Systems bezogen werden. Reflexives Recht heißt dann: Beschränkung der Möglichkeiten rechtlicher Regulierung durch die autopoietischen Eigenschaften ihrer Objekte. Das Rechtssystem selbst ist jedoch ebenfalls ein autopoietisch-geschlossenes System. Das führt auf theoretisch noch nicht zureichend geklärte Probleme der Regulierung autopoietischer Systeme durch autopoietische Systeme, die sich nur selbst regulieren können. Das Problem wird an den Beispielen der Zurechnung von Handlungen, des Ausweichverhaltens und der juristischen Argumentation verdeutlicht.


2021 ◽  
Author(s):  
Barbara Steininger
Keyword(s):  

Die Anweisung ist als Grundfigur der Leistungserbringung in dreipersonalen Verhältnissen anzusehen. Obwohl ihr im Wirtschaftsleben ein breiter praktischer Anwendungsbereich zukommt, bestehen in Bezug auf dieses theoretisch komplexe Rechtsinstitut beträchtliche Unklarheiten. Die vorliegende Monographie arbeitet das dogmatische Grundgerüst der Anweisung und ihre Wesensmerkmale heraus, wobei neben der Rechtslage in Österreich auch das Verständnis der Anweisung im deutschen und schweizerischen Recht untersucht wird. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der rechtsgeschäftlichen Ebene, die durch die Untersuchung sachenrechtlicher Fragen ergänzt wird. Auf dieser Basis wird ein geschlossenes System entwickelt, das nicht nur eine konsistente Lösung anfallender Einzelfragen ermöglicht, sondern auch als Voraussetzung einer möglichen künftigen Rechtsangleichung in diesem Bereich anzusehen ist.


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