Der „Fall Borchardt“ und die Wahl von Landesverfassungsrichter*innen
Die Wahl von Barbara Borchardt ins Landesverfassungsgericht von Mecklenburg- Vorpommern hat hoheWellen geschlagen und massive Kritik hervorgerufen. Der „Fall Borchardt“ bestätigt allerdings ohnehin lediglich das, was generell erwartet wird, dass nämlich Wahlen von Verfassungsrichter*innen (oder deren Stellvertreter*innen) zukünftig „von erheblichen politischen Auseinandersetzungen begleitet sein“ könnten. Er ist insoweit ein Lehrstück, unter welchen Voraussetzungen sich eine notwendige demokratische Legitimation in einen „Skandal“ überführen lässt.
2000 ◽
Vol 28
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pp. 255-262
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Vol 31
(3)
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pp. 143-152
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Vol 23
(3)
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pp. 305-326
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Vol 64
(2)
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pp. 109-116
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Vol 58
(1)
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pp. 45-53
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Vol 60
(3)
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pp. 151-160