Karlsruhe und die EU-Grundrechtecharta: ein „europafeindlicher“ Rückfall hinter Solange II?

2020 ◽  
Vol 56 (2) ◽  
pp. 190-199
Author(s):  
Robert Chr. van Ooyen
Keyword(s):  

Die Konflikte um Vorrang und Geltung des supranationalen Europarechts wurden rechtspolitisch bisher im Wesentlichen zwischen dem EuGH und dem Zweiten Senat des BVerfG ausgetragen. Mit dem Inkrafttreten der Charta der Grundrechte der EU (EUGrCh) als Primärrecht durch den Vertrag von Lissabon haben auch die Reibungsflächen zum Ersten Senat zugenommen. Das Åkerberg Fransson-Urteil (2013) des EuGH ist dabei von herausragender Bedeutung gewesen. Nach den berühmten Entscheidungen van Gend & Loos sowie Costa / ENEL der 60er Jahre, in denen die unmittelbare Geltung und der uneingeschränkte Vorrang des Gemeinschaftsrechts festgestellt worden war, hat der EuGH hiermit seine zweite verfassungsrechtliche „Selbstermächtigung“ vorgenommen. Durch eine weite Ausdehnung des Geltungsbereich der EUGrCh reklamiert er genau die umfassende Kompetenzstellung als europäisches Verfassungsgericht, die vergleichsweise das machtvolle BVerfG sich im deutschen politischen System schon u. a. mit der Lüth-Entscheidung und dem „Statusbericht“ in den 50er Jahren – auch im Kampf gegen den BGH – eröffnet hatte.

Leviathan ◽  
2008 ◽  
Vol 36 (3) ◽  
pp. 317-343 ◽  
Author(s):  
Karl Albrecht Schachtschneider
Keyword(s):  

2021 ◽  
Vol 24 (3 Vorabdruck) ◽  
pp. 389-436
Author(s):  
Frank Hoffmeister

Mit dem Vertrag von Lissabon fügten die Mitgliedstaaten zahlreiche „Brückenklauseln“ in das Primärrecht ein, die es dem Europäischen Rat ermöglichen, durch einen einstimmigen Beschluss die Beschlussfassung im Rat von der Einstimmigkeit in die qualifizierte Mehrheit zu überführen. Zwischen September 2018 und April 2019 legte die Europäische Kommission vier Mitteilungen vor, in denen sie anregte, diese Brückenklauseln in den Bereichen Außen-, Sozial-, Steuer- sowie Klima- und Energiepolitik zu nutzen. Der hiesige Beitrag fasst die Überlegungen des Verfassers zusammen, die er dem Europa-Ausschuss des Bundestags als einer von mehreren Sachverständigen vorgetragen hat. Dabei wird jeweils zunächst die Rechtslage skizziert, sodann die Überlegungen der Kommission zusammengefasst und bewertet, um schließlich das Verfahren zu beleuchten und die Bedeutung für die Integrationsverantwortung des Bundestags zu würdigen. Hoffmeister schlägt vor, die qualifizierte Mehrheit im Rat für außenpolitische Rechtsakte im Bereich Menschenrechte und für Sanktionsbeschlüsse nicht jedoch für EU-Zivilmissionen einzuführen. In der Sozialpolitik befürwortet er den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen beim Kündigungsschutzrecht und den Beschäftigungsbedingungen für sich legal in der Union aufhaltenden Drittstaatsangehörige. In der Steuerpolitik hält er den Übergang ins ordentliche Gesetzgebungsverfahren für Vorschriften überwiegend steuerlicher Art zum Umwelt- und Klimaschutz für geboten, nicht aber generell für alle indirekten und direkten Steuern.


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